14. März 2022
Geschätzte Lesezeit: 4 min.

Welche Art von Haftpflichtversicherungen benötige ich in Insolvenzverfahren?

Für den Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter bestehen vielfältige Haftungsrisiken, die auf unterschiedliche Weise versichert werden können.

Grundsätzlich bieten sich drei Varianten, wie die Tätigkeit des Insolvenzverwalters versichert werden.

Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen 3 Konzepte vorstellen.

Welche Art von Haftpflichtversicherung benötige ich in Insolvenzverfahren?

Laufende Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte als mitversicherte Tätigkeit

Über die laufende Berufshaftpflichtversicherung sollen die Durchschnittsrisiken grundabgesichert werden. Mitglieder im Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VDI) haben nach den Verbandsbestimmungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) als Mindestschutz eine Versicherung mit einer Versicherungssumme von 2 Mio.€, 2-fach pro Jahr, vorzuhalten. Einige Amtsgerichte schreiben gar eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 4 Mio.€ vor. (Herchen, 2021)

Mittlerweile gilt in den aktuellen Versicherungsbedingungen die Tätigkeit als mitversichert, ohne dass ein besonderer Einschluss erfolgen muss. Es handelt sich um eine echte Deckungserweiterung.

Zielgruppe der Standardversicherung sind diejenigen Anwälte, die selten eine Insolvenzverwaltertätigkeit ausüben. Sie benötigen grundsätzlich keinen speziellen Versicherungsschutz. Der Versicherungsumfang richtet sich nach der Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung, den der Anwalt für die Berufshaftpflichtversicherung gewählt hat. Zu beachten ist, dass für die Anwaltstätigkeit die Pflichtversicherung auch dann zur Verfügung stehen muss, wenn durch die mitversicherten Tätigkeiten wie der Insolvenzverwaltung die Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung ausgeschöpft sein sollte. Umgekehrt gilt dies nicht. Wenn durch die Anwaltstätigkeit die Versicherungsleistung erschöpft ist, besteht auch keine Leistungsverpflichtung des Versicherers für weitere etwaige Schadenfälle durch die Insolvenzverwaltertätigkeit. (Rechtsanwalt Dr. Stefan Riechert, Allianz Versicherung, München, 2016)

Selbständig laufende Deckung neben der Berufshaftpflichtversicherung

Versicherer bieten ebenfalls eine laufende Deckung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter an. Im Unterschied zur Mitversicherung in den Standardbedingungen ist die Deckung eigenständig und unabhängig von der Pflichtversicherung. Der Versicherungsumfang ist weitergehend. Es besteht eine selbständige Versicherungssumme und ein erweitertes eigenes Bedingungswerk. (Rechtsanwalt Dr. Stefan Riechert, Allianz Versicherung, München, 2016)

Gerade für Nichtjuristen, etwa für Betriebswirte und Diplom Kaufleute, bietet diese Möglichkeit Versicherungsschutz als Insolvenzverwalter einzukaufen.

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Einzelversicherung (Objektdeckung)

Insolvenzen von umsatzstarken Schuldnerunternehmen erfordern hohe Versicherungssummen und umfangreiche Versicherungsleistungen. Dies bietet weder eine laufende Deckung noch die Mitversicherung über die Standardbedingungen. Eine laufende Insolvenzverwalterdeckung hat regelmäßig nur geringe Versicherungssummen. Die über die Berufshaftpflicht der Rechtsanwälte gebotene Mitversicherung bietet nicht den erforderlichen Versicherungsumfang.

Dies bietet eine sog. Einzelversicherung (Objektdeckung).

Versicherer bieten deshalb Deckungen für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter in einem konkreten Insolvenzverfahren als Einzelversicherung an. Versicherungsschutz für das benannte Insolvenzverfahren besteht dann allein über den einzelnen Versicherungsvertrag. Die Versicherungssumme gilt für jeden einzelnen Verstoß sowie für alle Verstöße insgesamt, die dem Insolvenzverwalter bei seiner Tätigkeit in dem konkreten Verfahren unterlaufen. Die Versicherungssumme steht damit insgesamt für das Verfahren und nicht pro Jahr zur Verfügung.

Der Versicherungsumfang entspricht regelmäßig dem einer laufenden Insolvenzverwalterdeckung.

Literaturverzeichnis

Herchen, A. (15.11.2021). Jahresmindestsumme € 4 Mio. Jahresmindestsumme € 4 Mio., wenn der Verwalter an mehr als einem Insolvenzgericht bestellt wird. Hamburg.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Riechert, Allianz Versicherung, München. (2016). Deckung des Anwalts als Insolvenzverwalter. Anwaltsblatt, S. 924-927.

Ich möchte mich ganz herzlich bei dem Autor RA Dr. Stefan Riechert und dem Verlag Deutscher Anwaltsverein bedanken, dass ich unter Angabe der Quellen Teile des Artikels für den Blog nutzen darf.

Wenn etwas gut erklärt wird, dann muss m.E. nicht alles zwei Mal erfunden werden. Die Ausführungen des RA Dr. Stefan Riechert sind für den Leser klar und verständlich. Daher habe ich mich dazu entschieden, mehrere Bausteine in den Artikeln zu verwenden.