26. Februar 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 min.

D&O- Versicherung und Sachversicherungsschutz: Was Sie unbedingt wissen müssen

Am 26. Februar 2024 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ein richtungsweisendes Urteil (16U93/23) zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers und zur Leistungspflicht einer D&O-Versicherung. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit von Geschäftsführern sowie auf den Schutz, den eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) bieten kann.

Der Fall: Unterversicherung und Pflichtverletzung

Die Klägerin, eine Bäckerei-GmbH, erlitt im Jahr 2018 einen erheblichen Brandschaden. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherungssumme der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung viel zu niedrig angesetzt war. Die Gesellschaft forderte daher Schadenersatz vom Geschäftsführer, da dieser es versäumt hatte, die Versicherungssumme an das reale Betriebsvermögen anzupassen.

Um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, trat der Geschäftsführer seine Ansprüche gegen die D&O-Versicherung an die GmbH ab. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, es liege keine versicherte Pflichtverletzung vor und der Schaden sei nicht ausreichend nachgewiesen.

Das Urteil: Versicherung muss zahlen

Das OLG Schleswig entschied zugunsten der GmbH und verurteilte die D&O-Versicherung zur Zahlung von 188.236,63 Euro nebst Zinsen. Die wesentlichen Punkte des Urteils:

  1. Pflichtverletzung des Geschäftsführers: Ein GmbH-Geschäftsführer muss für ausreichenden Versicherungsschutz des Unternehmens sorgen. Die unzureichende Anpassung der Versicherungssumme stellt eine ernst zu nehmende Pflichtverletzung dar.
    Ein Geschäftsführer hat die Verantwortung, sicherzustellen, dass das Unternehmen ausreichend gegen verschiedene Risiken versichert ist. Dazu gehört nicht nur die Wahl der richtigen Versicherungen, sondern auch die regelmäßige und adäquate Anpassung der Versicherungssummen an die sich verändernden Gegebenheiten des Unternehmens.
    Wenn der Geschäftsführer dies versäumt, kann dies als grobe Pflichtverletzung seiner verantwortungsvollen Aufgabe gewertet werden. Denn unzureichender Versicherungsschutz birgt erhebliche finanziellen Risiken, die bis zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führen können.
    Die regelmäßig, proaktive Prüfung, ob der bestehende Versicherungsschutz den aktuellen Anforderungen und Risiken des Unternehmens gerecht wird, ist Geschäftsführerppflicht.
  2. Deckung durch die D&O-Versicherung: Da die Pflichtverletzung zu einem finanziellen Schaden führte, greift die D&O-Versicherung und muss leisten.
  3. Verjährung gehemmt: Die Verjährung der Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer war durch die Anspruchsverfolgung gegenüber der Versicherung gehemmt. Solange der Prozess gegen die Versicherung läuft, kann der Geschäftsführer nicht in Anspruch genommen werden.
  4. Ablehnung der Einwände der Versicherung: Das Gericht wies die Argumente der Versicherung zur Mitverantwortung anderer Beteiligter sowie zur angeblich nicht ausreichenden Nachweisführung zurück.

Impulse für Ihre Praxis

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es für Geschäftsführer ist, den Versicherungsschutz ihres Unternehmens regelmäßig an das aktuelle Betriebsvermögen. Gleichzeitig stärkt das Urteil die Position von Unternehmen, die berechtigte Ansprüche aus einer D&O-Versicherung geltend machen.

Unternehmen sollten daher:

  • die Versicherungssummen regelmäßig an den Neuwert des Anlagevermögens anpassen.
  • im Schadensfall die Deckungspflicht der D&O-Versicherung genau prüfen.
  • die Kommunikation mit Versicherern und Versicherungsmaklern zur Nachweisführung dokumentieren.

Die Entscheidung des OLG Schleswig macht deutlich: Geschäftsführer tragen eine hohe Verantwortung. Doch eine D&O-Versicherung kann – sofern richtig abgeschlossen und eingesetzt – wirksam schützen.