26. Februar 2024
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D&O Versicherung und Sachversicherungsschutz: Das sollten Sie unbedingt wissen!

Am 26. Februar 2024 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ein richtungsweisendes Urteil zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers und zur Leistungspflicht einer D&O-Versicherung. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit von Geschäftsführern sowie auf den Schutz, den eine Managerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) bieten kann.

Der Fall: Pflichtverletzung und Unterversicherung

Die Klägerin, eine Bäckerei-GmbH, erlitt im Jahr 2018 einen erheblichen Brandschaden. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherungssumme der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung viel zu niedrig angesetzt war. Die Gesellschaft forderte daher Schadenersatz vom Geschäftsführer, da dieser es versäumt hatte, die Versicherungssumme an das reale Betriebsvermögen anzupassen.

Um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, trat der Geschäftsführer seine Ansprüche gegen die D&O-Versicherung an die GmbH ab. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, es liege keine versicherte Pflichtverletzung vor und der Schaden sei nicht ausreichend nachgewiesen.

Das Urteil: Versicherung muss zahlen

Das OLG Schleswig entschied zugunsten der GmbH und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von 188.236,63 Euro nebst Zinsen. Die wesentlichen Punkte des Urteils:

  1. Pflichtverletzung des Geschäftsführers: Ein GmbH-Geschäftsführer muss für ausreichenden Versicherungsschutz des Unternehmens sorgen. Die unzureichende Anpassung der Versicherungssumme stellt eine Pflichtverletzung dar. Die Pflichtverletzung des Geschäftsführers ist ein ernstzunehmendes Thema, das für den reibungslosen Betrieb einer GmbH von entscheidender Bedeutung ist. Ein Geschäftsführer hat die Verantwortung, sicherzustellen, dass das Unternehmen ausreichend gegen verschiedene Risiken versichert ist. Dazu gehört nicht nur die Wahl der richtigen Versicherungen, sondern auch die regelmäßige und adäquate Anpassung der Versicherungssummen an die sich verändernden Gegebenheiten des Unternehmens.

    Wenn der Geschäftsführer es versäumt, die Versicherungssummen entsprechend anzupassen, kann dies als grobe Pflichtverletzung seiner verantwortungsvollen Aufgabe gewertet werden. Ein solcher Mangel an Sorgfalt kann gravierende Folgen für das Unternehmen haben, insbesondere im Falle eines Schadensfalls. Die finanziellen Risiken, die aus unzureichendem Versicherungsschutz resultieren können, sind oft erheblich und können im schlimmsten Fall sogar zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führen.

    Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass Geschäftsführer ihre Pflicht ernst nehmen und regelmäßig überprüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz den aktuellen Anforderungen und Risiken des Unternehmens gerecht wird. Eine proaktive Herangehensweise an das Management von Versicherungen schützt nicht nur die Vermögenswerte des Unternehmens, sondern auch dessen Reputation und langfristige Stabilität.

  2. Deckung durch die D&O-Versicherung: Da die Pflichtverletzung zu einem finanziellen Schaden führte, greift die D&O-Versicherung und muss leisten.
  3. Verjährung gehemmt: Die Verjährung der Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer war durch die Anspruchsverfolgung gegenüber der Versicherung gehemmt. Solange der Prozess gegen die Versicherung läuft, kann der Geschäftsführer nicht in Anspruch genommen werden.
  4. Ablehnung der Einwände der Versicherung: Das Gericht wies die Argumente der Versicherung zur Mitverantwortung anderer Beteiligter sowie zur angeblich nicht ausreichenden Nachweisführung zurück.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es für Geschäftsführer ist, sich um den Versicherungsschutz ihres Unternehmens zu kümmern. Unzureichender Versicherungsschutz kann zu einer persönlichen Haftung führen. Gleichzeitig stärkt das Urteil die Position von Unternehmen, die berechtigte Ansprüche aus einer D&O-Versicherung geltend machen.

Unternehmen sollten daher:

  • Regelmäßig ihre Versicherungen überprüfen und anpassen. Die Versicherungssummen müssen dem Anlagevermögen, nach Neuwert entsprechen.
  • Im Schadensfall die Deckungspflicht der D&O-Versicherung genau prüfen.
  • Auf eine klare Dokumentation zu achten. Dies betrifft insbesondere die Kommunikation mit Versicherern und Versicherungsmaklern.

Die Entscheidung des OLG Schleswig macht deutlich: Geschäftsführer tragen eine hohe Verantwortung. Doch eine D&O-Versicherung kann – sofern richtig abgeschlossen und eingesetzt – wirksam schützen.