Teil 1 endete an einem unangenehmen Punkt: Eine Teilzahlung an den Bestandsversicherer, gut gemeint, um den Betrieb während der Fortführung abzusichern – verrechnet mit alten Rückständen, der Vertrag trotzdem gekündigt, ein fünfstelliger Betrag aus der Masse verloren. Und zu keinem Zeitpunkt bestand tatsächlich Versicherungsschutz.
Die Frage, die im Raum stand: Gab es an dieser Stelle noch einen Ausweg?
Zu diesem Zeitpunkt kamen wir als spezialisierter Versicherungsmakler ins Verfahren. Ein zentraler Unterschied zu einer Einzelperson, die auf eigene Faust mit einem großen Versicherer verhandelt: Wir kennen die Ansprechpartner, verhandeln regelmäßig in vergleichbaren Konstellationen und können auf dieser Basis Gespräche führen, die anders geführt werden als eine einzelne Kündigungsanfrage.
Im Ergebnis konnten wir auf Kulanzebene eine Schadensbegrenzung erwirken – etwa eine befristete Übergangslösung für die akuten Risiken, während der eigentliche Versicherungsschutz neu geordnet wurde. Ein Ergebnis, das sich aus unserer Erfahrung in vergleichbaren Fällen ergibt, aber naturgemäß kein pauschal übertragbares Versprechen für jeden Einzelfall ist – jede Verhandlung mit einem Versicherer hängt von der konkreten Ausgangslage ab.
Was diesen Fall besonders macht
Er wäre mit insoBHVhoch3 in dieser Form nicht entstanden. Die subsidiäre Betriebshaftpflichtversicherung wird unabhängig vom Status des Altvertrags neu aufgesetzt – ohne Anrechnung auf bestehende Rückstände, ohne Abhängigkeit davon, ob und wie der bisherige Versicherer eine Zahlung verrechnet.
Durch diesen neuartigen Schutz sind (oft fünf- bis sechsstellige) Altverbindlichkeiten als Belastung für die Masse sicher vom Tisch.
Der Antrag erfolgt ausschließlich digital über versteegen48.de, nach unserer Erfahrung in unter drei Minuten, und der Schutz besteht ab Antragstellung – im Rahmen der jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.
Versicherungsnehmer bleibt dabei das Unternehmen, die Beiträge werden aus der Masse gezahlt – die Entlastung der persönlichen Haftungssituation des Verwalters ist die Folge des bestehenden Schutzes, nicht ein eigenständiges Leistungsversprechen. Der Schutz selbst ist klar befristet: Er endet nach drei Monaten, mit Ende des Mandats oder mit Liquidation des Unternehmens, je nachdem, was zuerst eintritt – sofern nicht zwischenzeitlich anderweitiger Schutz greift.
Parallel dazu klären wir aktiv, ob und wie der ursprüngliche Vertrag wiederhergestellt oder durch eine reguläre Anschlusslösung ersetzt werden kann, und übernehmen die Verhandlungen mit dem bestehenden Versicherer.
Der eigentliche Unterschied liegt nicht in einer einzelnen Verhandlung, die im Zweifel gut ausgeht. Er liegt darin, dass Sie in einer ohnehin belasteten Anfangsphase der Betriebsfortführung nicht auf das Verhandlungsgeschick eines Dritten und den guten Willen eines Versicherers angewiesen sind. Der Schutz besteht mit insoBHVhoch3 von der ersten Minute an – planbar, nachvollziehbar, unabhängig vom Zustand des Altvertrags.
Für Sie als Verwalter, Sachwalter oder Sanierungsberater bedeutet das: ein deutlich reduziertes persönliches Haftungsrisiko ab Tag 1 der Fortführung, während im Hintergrund die tatsächliche Versicherungssituation geklärt wird – ohne dass Sie selbst jede Police im Detail prüfen oder jede Verhandlung selbst führen müssen.
Vertrauen Sie in der Anfangsphase einer Betriebsfortführung nicht auf Annahmen zu Ihrem Bestandsschutz, die Sie nicht mit letzter Sicherheit verifiziert haben. Prüfen Sie stattdessen, wie schnell echter, eigenständiger Schutz stehen kann.
Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionell geprüft, überarbeitet und freigegeben durch Jens Hebecker.